Ein Großteil der Frauen weiß nicht, dass sie während der gesamten Schwangerschaft - also nicht nur während der Geburt - sich von einer Hebamme und/oder einem Arzt betreuen lassen können.
Hebammen bieten eine kompetente Begleitung und Betreuung für Frauen und Paare an, die sich von der Familienplanung bis in die Stillzeit erstrecken kann. Durch die kontinuierliche Betreuung lernen sich beide Seiten näher kennen und bauen eine Beziehung auf. Die Hebamme kann gezielt auf die Bedürfnisse und Wünsche der Schwangeren eingehen. Wie bereits erwähnt kann die Betreuung rund um die Geburt ablaufen. Diese sollen im folgenden näher erläutert werden.
1996 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einem Leitfaden festgehalten: Die Hebamme ist die angemessenste und kosteneffektivste Betreuungsperson in der normalen Schwangerschaft und Geburt.
In der Schwangerschaftsvorsorge durch die Hebamme erfolgt zunächst ein gemeinsames Gespräch über aktuelle Themen, also alles rund um die Schwangerschaft. Des Weiteren werden bei der Schwangerschaftskontrolle folgende Punkte durchgeführt bzw. besprochen:
Die Schwangerschaftskontrollen können entweder in der Hebammenpraxis oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Die Geburt ist ein natürlicher Prozess, welches sanft unterstützt werden sollte. Nur selten sind operative Eingriffe notwendig und auch gerechtfertigt. Sie haben die Wahl zwischen einer Hausgeburt oder einer Geburt im Krankenhaus. In beiden Fällen werden Sie fachkompetent durch eine Hebamme begleitet.
Fühlen Sie sich einige Tage nach der Geburt immer noch unsicher und möchten zu Hause Unterstützung, so ist dies auch ein Fall für Ihre Hebamme. Kontaktieren Sie jedoch frühzeitig Ihre Hebamme. Innerhalb der ersten zehn Tage haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung und drei weitere Stillberatungen (irgendwann während dem ersten Jahr in der Stillzeit). Diese werden von der Grundversicherung bezahlt.
Innerhalb der ersten Tage werden durch die Hebamme folgende Leistungen bzw. Hilfestellungen angeboten:
Die Hebamme untersucht bei jeder Schwangerenvorsorge folgendes:
Bei Bedarf kommen zum Einsatz:
Haben Sie sich für eine Hebammenbetreuung entschieden, so suchen Sie sich eine passende und nahe gelegene Hebamme aus. Eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Sie ihre Versichertenkarte dabei haben. Die Kosten werden nämlich direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Der Frau entstehen also keine Kosten!
Doch beachten Sie, dass es auch Leistungen gibt die Privat bezahlt werden müssen. Darüber informiert Sie Ihre Hebamme ausführlich. Zudem werden für eine geplante Hausgeburt oder eine Geburt im Geburtshaus Bereitschaftspauschalen erhoben, die privat bezahlt werden müssen.
Letzte Aktualisierung am 30.04.2021.