Der Mutter-Kind-Pass wird gleich beim feststellen der Schwangerschaft ausgestellt und begleitet Sie durch die ganze Schwangerschaft. Hier werden alle wichtigen Ergebnisse von Vorsorgeuntersuchungen sowohl während der Schwangerschaft als auch in den ersten Lebensjahren des Kindes dokumentiert, welche Mutter und Kind betreffen. Beigelegt sind auch ein Impfpass und wichtige Informationen für werdende Mutter.
Der Pass sollte möglichst immer bei sich getragen werden, damit beim eventuellen Auftreten von Komplikationen der jeweilige Arzt sich ein erstes Bild vom bisherigen Schwangerschaftsverlauf machen kann.
Im folgenden eine Übersicht über die einzelnen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und mögliche weitere Untersuchungen in der Schwangerschaft:
Bei der ersten Untersuchung wird der korrekte Sitz der Schwangerschaft festgestellt, um sagen zu können, dass sich das befruchtete Ei sicher in der Gebärmutter eingenistet hat. Dadurch kann eine Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden.
Sind Herzaktionen zu sehen und die Scheitel-Steiß-Länge zu messen, so kann man bereits das genaue Schwangerschaftsalter feststellen. Der aufgrund dieser Informationen berechnete Geburtstermin wird später nicht mehr geändert, da nur in der Frühschwangerschaft eine Berechnung fast auf den Tag genau möglich ist.
Des Weiteren erfolgt eine Blutuntersuchung. Hierbei werden folgende Laborwerte bestimmt:
Auf Wunsch der Eltern wird in der 13. bis 14. Schwangerschaftswoche (SSW) ein Spezialultraschall durchgeführt, bei dem die Nackenregion des Kindes vermessen wird. Falls zu viel Flüssigkeit unter der Haut eingelagert ist, können weitere Untersuchungen und engmaschige Kontrollen sinnvoll sein.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich auch entschieden haben, ob Sie eine genetische Risikobeurteilung mittels Ultraschall- und Blutuntersuchungen durchführen lassen möchten. Durch diese Untersuchungen kann eine individuelle Risikoberechnung auf das Vorliegen von so genannten Chromosomenanomalien wie Trisomien erfolgen. Das Ergebnis der genetischen Untersuchung hilft bei der Entscheidung für eine Fruchtwasseruntersuchung. Diese Untersuchung muss privat bezahlt werden, da sie keine Kassenleistung ist.
Zwischen der 18. und 20. Schwangerschaftswoche ist eine interne Untersuchung vorgesehen, die Sie bei Ihrem Hausarzt durchführen und in den Mutter-Kind-Pass eintragen lassen sollten.
Die nächste Ultraschalluntersuchung ist in der 20. bis 21. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Hierbei werden Kopfumfang und Bauchumfang des Kindes gemessen und die Ergebnisse in einer Kurve eingetragen. Am Verlauf der Kurve erkennt man das Wachstumsverhalten des Kindes. Bei der Ultraschalluntersuchung sucht der Arzt nach Auffälligkeiten beim Kind.
Hierbei werden Gesicht, Gehirn, Wirbelsäule, Herz, Lunge, Bauchwand, Nieren und Blase sowie das Skelettsystem untersucht und beurteilt. Das kindliche Herz wird besonders ausführlich untersucht, da kindliche Herzfehler den größten Anteil an allen kindlichen Fehlbildungen ausmachen. Auffälligkeiten werden bei dieser Untersuchung in etwa 80 bis 90 Prozent der Fälle diagnostiziert.
Die dritte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung erfolgt in der 25. Schwangerschaftswoche. Hier wird neben der Blutuntersuchung auch wieder eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt.
Bei der Blutuntersuchung werden untersucht:
Bei der Ultraschalluntersuchung werden kontrolliert:
Das Kind befindet sich in dieser Phase bereits am Beginn seiner Lebensfähigkeit.
Diese Untersuchung erfolgt in der 30. bis 31. Schwangerschaftswoche (SSW). Hierbei wird durch eine Ultraschalluntersuchung und Tastuntersuchung vor allem das Wachstumsverhalten des Kindes beurteilt und die Veränderung am Gebärmutterhals festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt der Schwangerschaft können schon bereits erste Wehen spürbar sein. Bei bestimmten Risikofaktoren und vorzeitiger Wehentätigkeit erhalten Sie einen Termin zum CTG. Hier werden das kindliche Wohlbefinden und die mütterliche Wehentätigkeit kontrolliert.
Die letzte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wird in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Die normale Ultraschalluntersuchung ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr so spektakulär, da das Kind bereits sehr groß ist. Bei Bedarf kann eine Blutflussmessung in der Nabelschnur oder einem Gefäß im kindlichen Körper durchgeführt werden. Die Schwangere bekommt zur letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung einen Rettungsschein (falls die Fruchtblase springt) und den Antrag auf Anstaltspflege für die Geburt mit.
Bis zum Geburtstermin sollten alle zwei bis drei Wochen ein CTG durchgeführt werden, um das Befinden des Kindes und die Wehentätigkeit zu überwachen. Zudem sollten auch Blutdruck, Gewicht und Harn kontrolliert werden, um eine drohende Stoffwechselentgleisung (Gestose) frühzeitig zu erkennen.
Sollten bis zum Geburtstermin keine Auffälligkeiten auftreten, so kann man zum Geburtstermin das Krankenhaus aufsuchen, in dem Sie entbinden möchten.
In der 28. Schwangerschaftswoche wird ein Blutzucker-Belastungs-Test empfohlen, die Sie bei Ihrem Hausarzt durchführen lassen können. Durch diesen Test kann ein Schwangerschaftsdiabetes rechtzeitig erkannt werden und schon durch eine Ernährungsumstellung behandelt werden.
Die Schwangere muss für den Test unbedingt nüchtern sein. Zunächst wird ein Nüchtern-Blutzucker gemessen, dann bekommt die Schwangere einen Zuckerdrink mit 70g Glucose. Eine Stunde nach dem Drink wird der Blutzucker erneut gemessen. Sollte der Wert nach einer Stunde größer 140 oder höher sein, so erfolgt zunächst eine Ernährungsumstellung. Ist diese nicht ausreichend, kann mit einer Insulintherapie begonnen werden.
Lassen Sie sich in dem Krankenhaus, in dem Sie entbinden wollen, auch einen Streptokokken-Abstrich machen. Der Abstrich wird vom Scheideneingang entnommen und auf das Vorliegen von Streptokokken untersucht. Bei positivem Ergebnis bekommen Sie unter der Geburt ein Antibiotikum, damit das Kind durch diese Bakterien nicht gefährdet wird.
In der Schwangerschaft werden regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen empfohlen. Jedoch kein Röntgen! Während der Schwangerschaft sollten Sie mehr als sonst auf ausreichende Mundhygiene und gesunde Ernährung achten, da das Risiko, an Zahnfleischentzündungen zu erkranken, erheblich steigt. Dies kann man mit regelmäßiger Zahnpflege vorbeugen.
Zudem besteht ein erhöhter Bedarf an Kalzium und den Vitaminen C, D und A, die auch für die Zahnbildung des noch ungeborenen Kindes sehr wichtig sind.
Die im Pass vorgesehen Untersuchungen dienen der Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen sowie der Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes. Auch kann im Notfall, durch die im Pass enthaltenen Informationen, eine rasche und adäquate medizinische Versorgung durchgeführt werden.
Die vorgesehenen Untersuchungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Nach der Geburt des Kindes sind folgende Untersuchungen vorgesehen:
Letzte Aktualisierung am 30.04.2021.