Mit Hilfe der 3D-Sonographie ist es erstmals möglich, foto-realistische Bilder und Oberflächendarstellungen vom ungeborenen Kind zu erhalten. Bei 3D-Verfahren wird auch die Tiefe erfasst, so dass zum Beispiel das Volumen eines Organs erkennbar wird. Der 3D-Ultraschall ermöglicht eine räumliche Darstellung. Dadurch können Fehlbildungen des Fetus noch besser diagnostiziert werden. Die aufgezeichneten 3D-Volumina werden gespeichert, so dass nach der eigentlichen Untersuchung noch eine Bearbeitung möglich ist, um den bestmöglichen diagnostischen Befund zu erzielen.
Voraussetzung für einen optimalen 3D-Ultraschall sind gute Schallbedingungen. Es sollte ausreichend Fruchtwasser vorhanden sein und der Fetus sollte ruhig liegen. Eine an der Vorderwand liegende Plazenta, Bauchlage des Kindes, wenig Fruchtwasser oder echodichte Bauchdecken lassen eine gute 3D-Darstellung meistens nicht zu.
Die Bilder können jederzeit auf eine CD-Rom oder eine DVD abgespeichert und den Eltern mitgegeben werden. Der 3D-Ultraschall dient nach der konventionellen Ultraschalldiagnostik zwar der schöneren, aber nicht unbedingt qualitativ besseren Darstellung des Kindes. Auch mit dem besten derzeit verfügbaren 3D-Ultraschallgerät ist die Auflösung geringer als im konventionellen Ultraschall.
In der Regel kann ein 3D-Ultraschall während des gesamten Schwangerschaftsverlaufs gemacht werden. Man sagt jedoch, dass er entweder zwischen der 12. und 16. oder zwischen der 25. und 33. Schwangerschaftswoche gemacht werden sollte. Im früheren Stadium kann das gesamte Kind und im späteren Stadium nur noch einzelne Organe in einer 3D-Aufnahme erfasst werden.
4D- Sonographie bzw. Live 3D-Ultraschall
Im 4D-Ultraschall werden mit bis zu 16 Volumina pro Sekunde dreidimensionale realistische Ultraschallbilder dargestellt. Im Prinzip ist der 4D-Ultraschall ein 3D-Ultraschall, bei dem jedoch als vierte Dimension der Faktor Zeit miteinbezogen wird. Es erfolgt also eine dreidimensionale Darstellung des Kindes unter Echtzeitbedingungen. Daher wird dieses Verfahren auch als Live 3D-Ultraschall bezeichnet.
Bei 4D Aufnahmen lassen sich fetale Bewegungen und andere dynamische Vorgänge in mehreren Ebenen simultan darstellen. Das Verfahren liefert also laufende Bilder. Daher kommt auch die Bezeichnung „Babyfernsehen". Mit diesem Verfahren können die werdenden Eltern erstmals das Gesicht und den ganzen Körper ihres Babys sehen und Bewegungen des Kindes, wie Daumenlutschen oder Schlucken, live mitverfolgen.
Die 4D-Sonographie bietet sich vor allem dann an, wenn das Kind in Bewegung ist, im Gegensatz zum 3D-Ultraschall, wo die ruhige Lage des Fetus eine Voraussetzung ist. Hierbei erhält man eine bewegte dreidimensionale Darstellung des Feten. Mit diesem Verfahren können zudem die gespeicherten Volumina Bilder des Feten bearbeitet und angefertigt werden.
Wer trägt die Kosten für 3D- und 4D-Ultraschall?
3D- und 4D- Ultraschall sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Schwangere müssen dafür selbst aufkommen. Dies Kosten betragen je nach Praxis ca. 100 Euro.
Wann kommen diese Ultraschallverfahren zum Einsatz?
In der Regel werden diese Ultraschallverfahren auf Wunsch der Eltern durchgeführt, da immer mehr Eltern die faszinierende 3D-Ansicht ihres Kindes im Mutterleib gerne verewigen möchten. Mediziner können aber auch den 3D- und 4D-Ultraschall manchmal einsetzen, um nach Auffälligkeiten zu suchen, die sich zunächst durch den herkömmlichen Ultraschall zeigen.
Dadurch sollen Zusatzinformationen gewonnen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem Herzfehler oder bei eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Bei einer medizinischen Indikation können die Krankenkassen für die Kosten aufkommen.
Was bedeutet DEGUM?
In Deutschland sind nach den Mutterschaftsrichtlinien 3 Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen. Die Basisuntersuchung wird vom betreuenden Frauenarzt mit entsprechender Anerkennung der Grundausbildung durchgeführt. Je nach Ausbildungsstand wird diese in DEGUM-Stufen angegeben.
DEGUM bedeutet Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin. Eine Basisausbildung wird als DEGUM I bezeichnet. Bei pathologischen oder anamnestischen Risiken ist die Zuweisung an einen Untersucher mit spezieller Anerkennung, also DEGUM-Stufe II oder III, und entsprechender apparativer Ausstattung indiziert.