Impfstoffe sind Substanzen, die dazu dienen den menschlichen Körper gegen Krankheitserreger weniger anfällig zu machen.
Viren und Bakterien werden von dem natürlichen Abwehrsystem des Körpers, dem Immunsystem, bekämpft. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass bei Eindringen der Erreger in den Körper Antikörper gebildet werden. Dabei handelt es sich um spezielle Eiweiße, die fremde Strukturen (=Antigene) erkennen können und über verschiedene Mechanismen die Zerstörung der Eindringlinge einleiten können. Findet zu einem anderen Zeitpunkt eine erneute Infektion mit dem gleichen Erreger statt, so erinnert sich das Immunsystem an den Erreger, da beim vorhergehenden Mal sogenannte "Gedächtniszellen" gebildet wurden. Das hat zur Folge, dass die Bildung von Antikörpern nun viel schneller als beim erstmaligen Eindringen geschieht und die Erreger abgetötet werden können, bevor es zu einem Krankheitsausbruch kommt.
Bei Impfungen kann man eine aktive Impfung von einer passiven Impfung unterscheiden: Bei aktiven Impfungen (= aktive Immunisierung) werden der Patientin abgetötete, oder lebende, aber abgeschwächte Krankheitserreger gespritzt. Das hat zu Folge, dass der Körper Antikörper speziell gegen diese Strukturen bildet. Wie oben beschrieben werden aber auch Gedächtniszellen produziert, die inaktiv bleiben, bis eine Wiederinfektion auftritt. Dann werden von ihnen erneut Antikörpern gebildet, was diesmal sehr schnell geschieht, und die Erreger so abgewehrt.
Bei der passiven Immunisierung werden Stoffe injiziert, in denen Antikörper vorhanden sind. Diese können eventuell eingedrungene Krankheiterreger abwehren, ohne dass der Körper von sich aus Antikörper produzieren muss. Diese Form der Impfung hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: die eingedrungenen Keime werden zwar eliminiert, allerdings werden vom Körper keine Gedächtniszellen gebildet. Das bedeutet, dass die Patientin nur kurze Zeit vor den Erregern geschützt ist, nämlich so lange, wie die eingebrachten Antikörper im Blut zirkulieren. Dann aber ist der Körper vor einer Infektion nicht mehr geschützt.
Die aktive Immunisierung bietet der betreffenden Person auf längere Sicht einen besseren Schutz, als es die passive Impfung tut. Die passive Impfung kann aber in Notfällen angewandt werden, wenn ein Patient schon von einem Krankheitserreger infiziert wurde, oder der Befall angenommen werden kann. Außerdem kann zwischen Standart- und Indikationsimpfung unterschieden werden. Erstere werden von der STIKO (s.u.) als Grundimmunisierung angeraten, letztere sind Impfungen, die in bestimmten Berufszweigen als Schutz empfohlen werden (beispielsweise Impfung gegen Tollwut bei Jägern). Auch Reiseimpfungen sind Indikationsimpfungen.
Besonders wichtig ist ein ausreichender Impfschutz in Hinblick auf eine Schwangerschaft. Ein ungenügender Impfschutz gefährdet nicht nur die werdende Mutter, sondern auch das Leben ihres Kindes. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Impfungen möglichst schon vor der Schwangerschaft aufgefrischt werden sollten, da sich währenddessen viele Impfungen verbieten!
Alle Krankenkassen sind seit 2007 dazu verpflichtet, die Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut angeraten worden sind, zu tragen. Reiseschutzimpfungen sind davon allerdings ausgenommen. In Deutschland gilt keine Impfpflicht, allerdings ist anzuraten den Empfehlungen der Impfkommission nachzukommen.
Alle Erwachsenen sollten auf einen ausreichenden Impfschutz achten. Dies beinhaltet unter anderem, dass er mindestens dreimal im Leben eine Impfung gegen Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis erhält. Dabei ist zu beachten, dass die Impfungen auch regelmäßig aufgefrischt werden. Eine Auffrischung der Impfung ist bei Diphtherie und Tetanus alle zehn Jahre vonnöten, gegen Poliomyelitis muss lediglich bei Bedarf noch einmal geimpft werden. Außerdem sollte eine Immunisierung gegen FSME, Influenza und Pneumokokkeninfektionen erfolgen. Zusätzlich dazu kommen die Indikationsimpfungen, je nach Berufszweig werden verschiedene Impfungen empfohlen.
Ein ausreichender Impfschutz von Erwachsenen setzt regelmäßige Impfungen im Kindes- und Jugendalter voraus. Eine Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten (=Pertussis) sollte spätestens zwischen dem 9. und 17. Lebensjahres noch einmal erfolgen. Auch die Immunisierung gegen Windpocken sollte dann noch durchgeführt werden, sofern in der Vergangenheit keine Infektion mit Windpocken, oder eine Impfung stattgefunden hat. Gleiches gilt auch für die Impfung gegen Hepatitis, sofern noch nicht geimpft wurde, oder der Impfschutz noch nicht komplett ist.
Eine Immunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte zwischen dem 15. und 23. Lebensjahr erfolgen. Bei Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahren sollte bei gynäkologischen Untersuchungen darauf geachtet werden, dass ein Impfschutz gegen HPV besteht, also das humane Papillomvirus.
Wichtig ist zu beachten, dass bei Reisen ins Ausland möglicherweise weitere Impfungen angeraten sein könnten. Dies ist zum Beispiel bei Reisen in die Tropen der Fall. Aus diesem Grund sollten sich Patientinnen vor Reiseantritt rechtzeitig bei ihrem behandelnden Arzt, bei der Botschaft des betreffenden Landes, oder u. U. im Tropeninstitut über die eventuell empfohlenen Zusatzimpfungen informieren.
Bei der Diphtherie handelt es sich um eine Erkrankung, die durch das Cornybacterium Dyphteriae hervorgerufen wird und über eine Tröpfcheninfektion übertragen wird. Das Gift dieses Bakteriums kann eine lebensbedrohliche Rachen-, Kehlkopf-, Nasen- und Wunddiphtherie und eine Lähmung der Muskulatur mit Erstickungsanfällen verursachen. Zudem schädigt das Gift des Bakteriums den Herzmuskel und kann so Herzrhythmusstörungen hervorrufen. Die Infektion mit Diphtherie unterliegt der Meldepflicht.
Tetanus, auch als Wundstarrkrampf genannt, ist eine Krankheit, die durch das Tetanus-Bakterium hervorgerufen wird. Dieses kommt in Erde, Staub und Sand vor. Dringt es über Wunden in den Körper ein, kann es sich dort vermehren. Es produziert ein Toxin (Gift) und löst so Muskelkrämpfe aus, die bei schweren Verläufen zu Erstickungsanfällen führen können.
Poliomyelitits, Polio, oder Kinderlähmung, ist eine Krankheit, die durch Polioviren hervorgerufen wird und auch Erwachsene befallen kann. Es löst Lähmungen der Arm-, Bein- und Atemmuskulatur aus und kann so zum Tode führen. Pneumokokken, oder Steptokocci Pneumoniae, sind Bakterien, die Hirnhautentzündungen, Lungenentzündungen und Blutvergiftungen hervorrufen können und sehr verbreitet sind.
Influenza, auch Grippe genannt, wird durch Influenza-Viren hervorgerufen. Infektionsart ist die Tröpfcheninfektion. Die Krankheit macht sich anfangs durch allgemeines Krankheitsgefühl, Kopfschmerzen, Schnupfen, dann durch Fieber und Husten bemerkbar. In schweren Fällen kann das Herz in Mitleidenschaft gezogen werden, oder es erfolgt eine zusätzliche Infektion mit einem Bakterium. In solchen Fällen ist ein tödlicher Ausgang nicht ausgeschlossen.
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) ist eine Erkrankung, die durch Viren hervorgerufen wird. Übertragen wird sie von Zecken. Symptomatisch wird sie durch Fieber und eine Entzündung der Hirnhäute (Meningitis), auch das Gehirn selbst und das Rückenmark können prinzipiell befallen werden. Die Impfung gegen FSME schützt nicht gegen die Borreliose, die ebenfalls von Zecken übertragen wird.
Der Keuchhusten wird durch das Bakterium Bordetella Pertussis verursacht. Übertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Das Bakterium löst starke Hustenanfälle in Verbindung mit Erbrechen und Würgen von zähem Schleim. In schweren Fällen kann es zu Erstickungsanfällen, Lungenentzündungen und Gehirnbeeinträchtigungen mit Todesfolge kommen.
Hepatitis B wird von Viren der Hepadnaviren hervorgerufen. Infizieren kann man sich über eine Tröpfchenübertragung, aber auch durch Geschlechtsverkehr und über den Blutweg. Das Virus kann über eine Entzündung zu schweren Schädigungen der Leber und Leberzellkrebs führen.
Das humane Papillomvirus gilt als Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs und Zervixkarzinomen.
Prinzipiell gilt, wie bereits erwähnt, dass notwendige Impfungen schon vor einer Schwangerschaft erfolgen sollten, da diese nicht nur die Mutter, sondern häufig auch ihr Kind schützen. Dies ist der Fall, weil Antikörper der Mutter teilweise in den Kreislauf des Kindes übertreten können, beispielsweise Antikörper gegen Tetanus, Masern, Mumps und Röteln. Für die drei letztgenannten gilt, dass sie das Kind sogar noch ein Jahr nach der Geburt schützen können.
Vier von Hundert Kindern werden aufgrund mangelnden Impfschutzes der Mutter vor ihrer Geburt von Erregern befallen. Dies kann nicht nur Fehlbildungen, Wachstumsstörungen und entzündliche Erkrankungen verursachen, sondern auch zu Fehl- und Totgeburten führen. Es gibt eine ganze Reihe von Viren, die von der Mutter auf das ungeborene Kind übergehen können. Unter anderem gehören dazu das Rötelnvirus, das Windpockenvirus, aber auch das Hepatitis B-Virus, die Toxoplasmose, uvm. Eine rechtzeitige Impfung, schon vor der Schwangerschaft, kann einen Befall mit Krankheitserregern, beispielsweise mit dem Rötelvirus vermeiden. Tritt jedoch eine Infektion auf, ist es wichtig diese frühzeitig zu erkennen. Eine Impfung ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, sollte jedoch nach der Geburt nachgeholt werden, vor allem, wenn weiterhin Kinderwunsch besteht.
In manchen Fällen, wie beispielsweise bei der Toxoplasmose, genügen allgemeine Vorsichtsmaßnahmen, um das Risiko einer Infektion für das ungeborene Kind gering zu halten. Der Hauptrisikofaktor bei der Toxoplasmose ist der Verzehr von rohem Fleisch.
Schwangere Patientinnen sollten unbedingt gegen Tetanus geimpft werden, sofern sie nicht schon ausreichend geschützt sind. Die gebildeten Antikörper können auch in den Kreislauf des Kindes übertreten. Auch eine Tollwutimpfung wird dringend empfohlen, sofern die Gefahr besteht durch ein tollwütiges Tier gebissen zu werden. Prinzipiell gilt, dass während einer Schwangerschaft jede Art von Totimpfstoff verabreicht werden darf. Von dieser Regel existiert nur eine Ausnahme: die Impfung gegen Cholera kann Muskelkontraktionen und darüber eine Fehlgeburt verursachen. Daher ist verständlich, dass sich diese Impfung bei schwangeren Frauen verbietet.
Während der Schwangerschaft dürfen viele Impfungen nicht erfolgen, weil sie möglicher Weise die Schwangerschaft gefährden, oder den Fetus schädigen könnten. Das gilt bis auf zwei Ausnahmen für alle Impfungen, bei denen Lebendimpfstoffe verabreicht werden. Das Impfverbot gilt, obwohl auch die jeweiligen Erkrankungen selbst unter Umständen für das ungeborene Kind gefährlich sind und verschiedene Missbildungen verursachen können. Die zwei Ausnahmen sind zum einen der Impfstoff gegen Typhus, da er oral aufgenommen werden kann, zum anderen die Gelbfieberimpfung für Reisen in entsprechende Regionen.
Schwangere sollten optimalerweise nicht in Länder reisen, bei denen viele Zusatzimpfungen empfohlen werden (zum Beispiel bei Reisen in tropische Regionen), da sie die Impfsubstanzen eventuell gar nicht injiziert bekommen dürfen. Außerdem existieren gegen viele Tropenkrankheiten noch keine Impfsubstanzen und die Medikamente, die zur Behandlung dieser Krankheiten eingesetzt werden, dürfen bei Schwangeren oft nicht angewendet werden.
Jede Impfung, die durchgeführt wird, wird im „Impfpass" notiert. Das Impfbuch muss dem Arzt vor der Behandlung zur Einsicht gegeben werden. Das Impfbuch sollte also unbedingt zum Arzt mitgebracht werden. Herrscht Unsicherheit darüber, ob eine bestimmte Impfung eventuell schon erfolgt ist, wird der Arzt in der Regel zur Sicherheit erneut impfen.
Der durchführende Arzt ist dazu verpflichtet seine Patientin über die möglichen Komplikationen der Impfung aufzuklären. Versäumt er dies, muss er für eventuelle Schädigungen haften. Dies gilt aber nur für die erste Impfung. Bei einer zweiten Impfung mit demselben Impfstoff herrscht keine Aufklärungspflicht mehr.
Die meisten Impfstoffe werden mit einer Spritze injiziert. Dabei kann der Impfstoff direkt unter die Haut (subcutan), in die Haut (intradermal), oder in einen Muskel gegeben werden. Bei der Impfung in die Haut kann zur Verabreichung der Impfsubstanz aber auch eine Lanzette, oder eine sogenannte Impfpistole verwendet werden.
Am häufigsten erfolgt die Impfung in einen Muskel. Dabei werden große Muskeln wie am Gesäß, oder am Oberarm ausgewählt. Die Impfung in den Po erfolgt heutzutage nicht mehr so häufig wie früher. Dies liegt daran, dass an dieser Körperstelle eine dicke Fettschicht vorhanden ist. So kann es passieren, dass die Impfsubstanz gar nicht in den Muskel, sondern in das Fett gespritzt wird. Dort kann er nicht wirken, da Fett sehr schlecht durchblutet wird.
Vor der Injektion wird die Hautstelle, an der gestochen werden soll, mit geeignetem Desinfektionsmittel behandelt. Dann wird mittels einer sterilen Kanüle die Impfsubstanz in den Körper eingebracht. Die Punktionsstelle kann anschließend mit einem kleinen Pflaster versorgt werden. In selteneren Fällen ist auch eine Schluckimpfung möglich.
Impfungen sind in der Regel keine Behandlungen, die die Patienten sehr beeinträchtigen und bedürfen daher keiner außerordentlichen Verhaltensweisen nach der Behandlung.
Bei Impfungen kann es prinzipiell zu einer Reihe von Nebenwirkungen kommen. Eine lokale Reaktion wie Schwellung und Rötung ist allerdings erwünscht, da dies als Zeichen einer stattfindenden Immunreaktion im Körper gewertet werden kann. Unter Umständen kann es einige Tage nach der Impfung zu leichten Allgemeinreaktionen wie Fieber-, Kopf und Gliederschmerzen kommen.
In schweren Fällen kann es bei der Impfung mit Lebendimpfstoffen aber auch zu einem Ausbruch der Erkrankung kommen, gegen die geimpft wurde. Als Beispiel hierfür können die Masern angeführt werden. So ein Vorkommen ist aber sehr selten.
In seltenen Fällen kommt es nach einer Impfung zu einem sogenannten "allergisch-anaphylaktischen Schock", der durch bestimmte Stoffe in der Impfsubstanz hervorgerufen werden kann. Dieser kann für die Betroffenen lebensbedrohlich sein. Ärzte, die Impfungen durchführen, sind aber für solche Fälle ausgebildet und entsprechend ausgerüstet.
Eine „ über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung", aber auch der Verdacht darauf, muss laut des Infektionsschutzgesetzes gemeldet werden. Verdächtige Fälle werden vom Paul-Ehrlich-Institut in einer speziellen Datenbank abgespeichert.
Wie oben genannt, sollten Impfmittel unter Umständen nicht in das Gesäß gegeben werden, da sie dort möglicherweise nicht wirken können. Außerdem ist es bei manchen Impfungen notwendig sie zweizeitig zu geben. Die Abstände der beiden Impfungen sollten nicht zu groß sein. Werden diese Regeln beachtet, sind die Erfolgsaussichten, also die Aussicht auf Immunität, gut.
Letzte Aktualisierung am 29.03.2021.