Ab dem 20. Lebensjahr kann jede Frau einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dies ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt. Die Vorsorgeuntersuchungen sollten von einem Frauenarzt/einer Frauenärztin durchgeführt werden.
In Deutschland nutzen leider noch viel zu wenige Frauen die Chance einer Früherkennungsuntersuchung.
Ziel der Krebsvorsorgeuntersuchung ist, bösartige Erkrankungen möglichst frühzeitig zu erkennen, um eine effektive Therapie einleiten zu können. Schwerpunkt der Vorsorgeuntersuchung bei Frauen ist die Diagnostik des Gebärmutterhalskrebses. Durch regelmäßige Untersuchungen ist es möglich, die Erkrankung im Vorstadium zu entdecken und somit häufig eine hundertprozentige Heilungsrate zu erreichen. Gute Vorsorge ist eine kleine Lebensversicherung.
Die Krebsvorsorgeuntersuchung ist in den Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen festgelegt.
Sie umfasst:
Bei Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, wird der Arzt eine weitergehende, gezielte Diagnostik und gegebenenfalls Therapie durchführen. Es gibt kein Alter, ab dem die Krebsvorsorge nicht mehr sinnvoll ist. Im Gegenteil, das Risiko nimmt mit dem Alter zu.
Zur gynäkologischen Krebsvorsorgeuntersuchung gehören:
Im Anschluss erfolgt eine gynäkologische Untersuchung. Dafür müssen Sie sich zunächst in der Umkleidekabine unten herum frei machen, um dann auf den gynäkologischen Stuhl Platz zu nehmen. In der Regel ist die Untersuchung nicht schmerzhaft.
Erst wird der äußerliche Intimbereich untersucht. Dabei achtet der Arzt vor allem auf die Behaarung, auf Veränderungen an den Schamlippen, z.B. Schwellungen oder Rötungen, auf Ausfluss oder Blutungen aus der Scheide.
Im folgenden erfolgt eine Spekulumuntersuchung. Hierbei wird ein angewärmtes Instrument vorsichtig in die Scheide eingeführt, um die Wände etwas zu spreizen. So lassen sich die Scheidenwände und der Muttermund besser beurteilen.
Mit einem dünnen Watteträger und Bürsten wird je ein Abstrich von der Oberfläche des Muttermundes und aus dem Gebärmutterhals entnommen. Der Gewebeabstrich kann ein wenig pieksen, dauert aber nur wenige Sekunden. Diese Abstriche werden dann zytologisch beurteilt. Durch den Gewebeabstrich kann der Gebärmutterhalskrebs sehr früh erkannt werden, so dass die Krebsrate in den letzten Jahren sehr stark gesunken ist.
Zusätzlich erfolgt häufig noch eine Beurteilung des Muttermundes mit einer Lupe, welches auch als Kolposkopie bezeichnet wird. Besteht ein vermehrter Ausfluss aus der Scheide, so wird ein vermehrter Scheidensekret entnommen und auf Infektionen untersucht.
Im Anschluss wird eine bimanuelle Tastuntersuchung durchgeführt, bei der gleichzeitig vom Bauch und von der Scheide aus Gebärmutter, Eierstöcke und Eileiter abgetastet werden. Eventuell wird eine Tastuntersuchung des Enddarms angeschlossen. Die Frau spürt von der Tastuntersuchung nur wenig. Einmal tief durchatmen entspannt zusätzlich.
Bei unklaren Befunden und unklaren Beschwerden wird eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Dies erfolgt meist mit einer Ultraschallsonde von der Scheide aus. Hierbei können Form, Größe und Lage der Gebärmutter bestimmt und ausgemessen werden sowie die Eierstöcke dargestellt werden. Mit dieser Methode lassen sich Geschwülste im Unterbauch frühzeitig feststellen.
Nach der gynäkologischen Untersuchung wird die Untersuchung der Brust durchgeführt. Hierzu können Sie sich zunächst unten herum wieder anziehen, um danach den Oberkörper frei zu machen. Die Brüste werden im Stehen untersucht. Zunächst wird die Brust gründlich inspiziert. Der Arzt achtet auf Veränderungen wie Größen- und Formungleichheiten und Veränderungen der Haut wie Einziehungen oder Orangenhaut. Im Anschluss wird die Brust abgetastet und nach Gewebeverdichtungen gefahndet. Bei unklaren Tastbefunden kann eine Ultraschalluntersuchung der Brust durchgeführt werden.
Ihr Frauenarzt wird Sie auf die Wichtigkeit der monatlichen Selbstuntersuchung der Brust aufmerksam machen und Ihnen die Untersuchung erklären. Die Vorsorge sollte einmal im Jahr stattfinden.
Regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen sind vor allem nach Krebserkrankungen erforderlich. Nach den aktuellen Nachsorgerichtlinien sollten diese Untersuchungen in den ersten drei Jahren nach einer Krebserkrankung in 3-monatigen Abständen erfolgen. Anschließend in halbjährlichen Abständen.
Je nach Art der Krebserkrankung existiert jeweils ein bewährtes Nachsorgeprogramm, welches ein neues Ausbrechen der Erkrankung regelmäßig überprüft, um möglichst zeitnah reagieren zu können.
Nach einer Krebserkrankung sind häufig Nachbehandlungen notwendig (medikamentöse, antihormonell, Bestrahlung, Chemotherapie).
Ziel der Nachsorge ist, Metastasen oder Rezidive (Wiedererkrankungen) so früh wie möglich zu entdecken, um diese dann besser behandeln zu können.
Die Krebsnachsorge sieht folgendermaßen aus:
Je nach Krebsart sieht die Krebsnachsorge folgendermaßen aus:
Letzte Aktualisierung am 30.03.2021.