Im Verlauf einer Schwangerschaft kann sich die Position des ungeborenen Kindes oft sehr stark verändern. Fast alle Kinder befinden sich bis zur Geburt in verschiedenen Lagen und Positionen im Mutterleib. Entscheidend ist, dass sich das Kind rechtzeitig vor der Geburt in die richtige Lage dreht. Die günstigste Lage für einen unkomplizierten Verlauf der Entbindung ist die so genannte Hinterhauptslage.
Etwa fünf Prozent aller Kinder liegen beim Geburtstermin jedoch in der so genannten Steißlage, oder auch Beckenendlage. Dabei handelt es sich es sich um eine Lagenanomalie, die in etwa fünf Prozent aller Schwangerschaften auftritt.
Die Backenendlage kann in verschiedene Unterformen unterteilt werden:
- Die reine Steißlage (häufigste Form)
- Die Steiß-Fußlage
- Die Fuß- oder Knielage
Die Beckenendlage wird in der Regel im Rahmen einer gynäkologischen Untersuchung diagnostiziert. Ein Ultraschall der Gebärmutter kann die Diagnose absichern.
Wann kann es zu einer Steißlage des Kindes kommen?
In etwa der Hälfte aller Fälle kann keine eindeutige Ursache für eine Beckenendlage gefunden werden. Diese Form der Fehllage kommt jedoch auffällig oft bei Erstgebärenden Frauen vor. Teilweise ist auch eine familiäre Häufung zu beobachten, was auf eine erbliche Komponente dieser Lageanomalie hinweist. In einer norwegischen Studie konnte gezeigt werden, dass Männer und Frauen, die selbst aus der Beckenendlage geboren wurden, etwa doppelt so häufig auch Kinder aus der Beckenendlage zur Welt bringen.
Weitere Faktoren, die aus heutiger Sicht eine Beckenendlage begünstigen können, sind eine Frühgeburtlichkeit des Kindes, Mehrlingsschwangerschaften, zu viel oder zu wenig Fruchtwasser oder eine zu kurze Nabelschnur.
Zudem können ein zu tiefer Sitz der mütterlichen Plazenta, Missbildungen der Gebärmutter oder Genital- und Beckentumoren eine Steißlage des Kindes herbeiführen.
Was kann im Falle einer Steißlage unternommen werden?
Wird vor der Geburt eine Steißlage des Kindes festgestellt, bieten viele Kliniken eine Wendung von außen an, um das ungeborene Kind in Schädellage zu bringen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Reife des Kindes von 35 Schwangerschaftswochen besteht. Die Erfolgsrate dieses Verfahrens ist von vielen individuellen Befunden abhängig. Sie liegt etwa bei 60%.
Wenn keine Risiken beim Kind oder bei der Mutter vorliegen, besteht jedoch auch bei der Steißlage die Möglichkeit, sich für eine Entbindung auf normalem Wege (vaginale Geburt) zu entscheiden.
Voraussetzung hierzu ist jedoch, dass die Mutter sich rechtzeitig in der Geburtsklinik meldet, um eine individuelle Beratung zu erhalten. Unter anderem durch eine Ultraschalluntersuchung (Sonographie) wird intensiv kontrolliert, ob bestimmte zusätzliche Risiken für eine vaginale Geburt aus Steißlage bestehen. Das Gewicht des ungeborenen Kindes sollte außerdem 3500 Gramm nicht übersteigen und es darf kein Missverhältnis zwischen dem Kopf des Kindes und dem kleinen Becken der Mutter vorliegen.
Werden in den Voruntersuchungen zusätzliche Risiken erkannt, wird man mit der Patientin einen Termin für eine so genannte primäre Kaiserschnittentbindung vereinbaren, die ab dem Zeitpunkt der vollendeten 38. Schwangerschaftswoche, aber noch vor Einsetzen der natürlichen Wehentätigkeit erfolgt. Auch wenn die Patientin erstgebärend ist, werden die Ärzte ihr zu einer Kaiserschnittentbindung raten.
Bei der Entscheidung für eine vaginale Geburt aus der Steißlage sollte die Patientin darüber informiert werden, dass eine Geburt aus Steißlage für das Kind mit erhöhten Risiken verbunden ist. So wird bei normalem Geburtsweg und Steißlage Druck auf die Nabelschnur ausgeübt, woraus eine geringgradige Minderversorgung des Kindes mit Sauerstoff resultiert. Einer Unterversorgung kann unter Umständen durch spezielle Handgriffe der Geburtshelfer entgegengewirkt werden. So können beispielsweise der so genannte Veit-Smellie-Handgriff oder der Bracht-Handgriff den Austritt des kindlichen Kopfes beschleunigen, wodurch eine Quetschung der Nabelschnur möglichst kurz gehalten wird.
Selten kommt ein Hochschlagen der Arme des Kindes vor. In diesem Fall müssen spezielle Handgriffe durchgeführt werden, um die weitere Austreibung der Kindesarme zu ermöglichen. Dabei kann es zu Traumatisierungen des Kindes kommen. Zudem besteht bei Beckenendlage ein erhöhtes Risiko für eine Schädigung der Nervenbahnen beim Kind (neurologische Ausfälle), wie beispielsweise einer Erb-Duchenne-Lähmung oder Obararmfrakturen. Diese resultieren vor allem aus der erhöhten Druck und Zugbelastung auf das Köpfchen und die Wirbelsäule.
Zudem ist ein Dammschnitt bei einer vaginalen Entbindung aus Beckenendlage fast nie zu vermeiden. Eine primäre Kaiserschnittentbindung ist hingegen für die Mutter risikovoller.