Grundsätzlich ist es nicht problematisch, wenn sich eine Schwangere dazu entscheidet, ihren Beruf weiter auszuüben. Dennoch sind Stress und körperlich anstrengende Tätigkeiten tabu! Stattdessen ist es ratsam, etwas langsamer an die Aufgaben im Job heran zu gehen und den eigenen Ausnahmezustand angemessen zu berücksichtigen. Pausen sind für schwangere Arbeitnehmerinnen wichtiger als für andere, daher sollten regelmäßige Unterbrechungen der Arbeit zum Alltag dazu gehören. Um Rückenschmerzen oder andere Beschwerden zu vermeiden, sollte der Arbeitsplatz bequem eingerichtet und lockere Kleidung getragen werden.
Am besten ist es, sich zwischendurch immer wieder für kurze Zeit an der frischen Luft zu bewegen, zum Beispiel bei einem Spaziergang um den Block und durch eine nahegelegene Grünanlage. Das tankt die Reserven wieder auf, die während der Schwangerschaft schneller verbraucht werden und sorgt dafür, dass der Kreislauf wieder ordentlich in Schwung kommt. Statt eines ungesunden Fertiggerichtes sollten besonders werdende Mütter in der Mittagspause auf vollwertige und gesunde Kost setzen, so zum Beispiel frisches Obst oder ein ballaststoffreiches Müsli zu sich nehmen. Auch eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung ist wichtig; also: Trinken, trinken, trinken!
Nicht in jedem Fall ist es möglich, dass eine schwangere Frau ihrer üblichen Arbeit nachgeht. Grundsätzlich ist es nach dem Mutterschutzgesetz während der letzten sechs Schwangerschaftswochen sogar verboten, werdende Mütter zu beschäftigen, es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Eine einmal erteilte Zustimmung kann indes jederzeit widerrufen werden, ohne dass es der Schwangeren nachteilig ausgelegt werden kann. Davon sollten Frauen aus Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die ihres Kindes auch dringend Gebrauch machen, sobald sich zeigt, dass die Kraft einfach nicht mehr für beides reicht: Schwangersein und Job.
Zudem sind bestimmte Tätigkeiten, insbesondere solche mit hoher Unfallgefahr oder starken körperlichen Belastungen, für schwangere Frauen gesetzlich verboten. Auch ist es grundsätzlich nicht gestattet, werdende Mütter in Akkord- oder Fließbandarbeit oder sonstigen Aufgabenbereichen einzusetzen, in denen es bei der Höhe des gezahlten Entgelts auf die Arbeitsgeschwindigkeit ankommt. Schwangere, die sich für den Verbleib im Arbeitsleben entscheiden, sollten sich vorher ärztlich beraten lassen und ihren Entschluss wohl überlegt treffen. Nicht zuletzt ist es ratsam, sich über die gesetzlichen Rechte Schwangerer im Job ausführlich zu informieren. Die Gesundheit von werdender Mutter und Kind sollte stets an erster Stelle stehen.
Letzte Aktualisierung am 24.05.2011.