Als Totgeburt wird die Geburt eines im Mutterleib oder während der Geburt verstorbenen Kindes bezeichnet, das mindestens 500 Gramm wiegt. Eine Totgeburt ist meldepflichtig. Die Mutter erhält für ihr totgeborenes Kind eine Geburtsurkunde und einen Totenschein. Zudem unterliegt ein totgeborenes Kind in allen deutschen Bundesländern der Bestattungspflicht. Die Eltern haben das Recht, dem Kind den Namen der Mutter oder, bei Namensungleichheit, des Vaters zu geben. Von Selbsthilfegruppen und betroffenen Eltern werden totgeborene Kinder auch als Sternen-, Engels-, Schmetterlings- oder Wolkenkinder bezeichnet.
Die Zahl der Totgeburten ist in den westlichen Ländern immer weiter rückläufig. Sie liegt derzeit unter einem Prozent. Totgeburten sind häufiger bei Spätgebärenden und Schwangeren, die während der Schwangerschaft unzureichend betreut wurden, sowie in sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Verstirbt ein Kind mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm intrauterin oder unter der Geburt, nennt man dieses Ereignis hingegen Fehlgeburt.
Eine Totgeburt kann sehr vielfältige Ursachen haben. Dazu zählen unter anderem:
Die Symptome der Schwangeren im Falle einer Totgeburt können sehr unterschiedlich sein. Meist bemerkt die Betroffene ein Ausbleiben der Kindsbewegungen für mehr als einen Tag oder einen Rückgang der Kindsbewegungen vor dem Tod des Kindes. Werdende Mütter, die nach dem siebten Schwangerschaftsmonat über mehrere Stunden keine Bewegungen des Kindes wahrnehmen können, sollten deshalb schnellstmöglich einen Arzt konsultieren. Die Kindsbewegungen werden in den letzten Wochen vor der Geburt jedoch auch im Normalfall schwächer, weil das Kind in der Gebärmutter kaum noch Platz hat. Schwächer werdende Bewegungen des Kindes müssen somit zunächst kein Grund zur Sorge sein.
Zu den wichtigsten Symptomen, die am Fetus selbst auftreten können, gehören unter anderem so genannte Mazerationen. Dabei handelt es sich um eine Auf- und Erweichung der Haut des Kindes. Mazerationen werden in drei unterschiedliche Grade unterteilt:
Der Arzt prüft die Diagnose eines im Mutterleib verstorbenen Kindes per CTG (Kardiotokogramm) und Ultraschall. Zudem kann im Rahmen einer gynäkologischen Untersuchung festgestellt werden, ob die Gebärmutter (Uterus) weiter wächst oder ob das Wachstum zum Stillstand gekommen ist. Außerdem kann der Frauenarzt überprüfen, ob der Fundusstand des Uterus zu sinken beginnt, welches etwa ab dem 14. Tag nach dem Absterben des Fötus der Fall ist.
In der klinischen Untersuchung fällt meist auf, dass der Bauchumfang der Schwangeren, aufgrund der Abnahme des Fruchtwassers, kleiner geworden ist. Weitere diagnostische Maßnahmen sind Röntgenuntersuchungen und Hormonbestimmungen. Bei der Hormonbestimmung wird die Östriolausscheidung gemessen. Eine fallende Östrogenkonzentration, beispielsweise im 24-Stunden-Urin, kann auch auf einen intrauterinen Fruchttod hinweisen.
Ausbleibende oder schwächer erscheinende Kindsbewegungen müssen nicht immer den Tod des ungeborenen Kindes bedeuten. Viel mehr ist es vor allem am Ende der Schwangerschaft als normal anzusehen, wenn sich das Ungeborene weniger bewegt. Dies hängt vor allem mit dem geringen Bewegungsspielraum zusammen, den das Kind hat, wenn es vor der Geburt in das kleine Becken rutscht.
Nach dem Tod des Kindes setzen die Wehen meist innerhalb von wenigen Tagen von selbst ein. Die meisten Frauen bevorzugen jedoch eine künstliche Geburtseinleitung durch Prostaglandin-Zäpfchen in die Scheide und mit einem Wehentropf. Auch eine Rückenmarksanästhesie (Periduralanästhesie, PDA) zur Schmerzbekämpfung ist sinnvoll. Die oft geäußerte Befürchtung, das tote Kind könnte im Bauch der Mutter eine Infektion verursachen und müsste deshalb möglichst schnell zur Welt gebracht werden, ist unbegründet, so lange die Fruchtblase noch intakt ist.
Auch wenn die betroffenen Frauen im das tote Kind oft möglichst schnell aus ihrem Körper heraus haben wollen und deshalb zu einem Kaiserschnitt neigen, ist dieser aus medizinischen Gründen nicht ratsam. Ein Kaiserschnitt setzt die Schwangere einem unnötigen Operationsrisiko aus und schafft zudem schlechtere Voraussetzungen für weitere Schwangerschaften. Nach der Totgeburt wird das Kind von der Hebamme gewaschen, gewogen und gemessen, in ein Tuch gewickelt oder angezogen. Die Eltern können und sollten dann selbst entscheiden, wie viel Zeit sie mit dem Kind verbringen wollen.
Nach der Geburt eines toten Kindes besteht für die Mutter vor allem die Gefahr einer Nachblutung, was unter Umständen einen hohen Blutverlust mit sich ziehen kann. Eine weitere mögliche Komplikation ist das so genannte „Dead fetus syndrome". Dies kann hervorgerufen werden, wenn das tote Kind länger als fünf Wochen in der Gebärmutter verbleibt. So kann es zu einer Gerinnungsstörung kommen, welche unter anderem durch die Freisetzung proteinhaltiger Enzyme des Kindes hervorgerufen wird. Diese gehen in den Organismus der Mutter über und schädigen das Gerinnungssystem der Patientin. Umgangssprachlich wird dieser Vorgang auch als eine Vergiftung der Mutter durch das abgestorbene Kind beschrieben.
Letzte Aktualisierung am 29.03.2021.