Einen ersten Anhaltspunkt zum Geschmack des Weines gibt sein Etikett. Einige der Angaben auf dem Etikett sind gesetzlich vorgeschrieben, wie selbst die unwichtigsten Dinge in Deutschland, andere Angaben sind freiwillig. All diese Informationen sollen dem Endverbraucher die Wahl für seinen Wein erleichtern. Schon die Sumerer vor 6000 Jahren verspürten die Notwendigkeit, ihren in Tierhäute abgefüllten Wein zu kennzeichnen und verwendeten Rollsiegel dafür. In der Antike ritzte man diese Informationen direkt in die Amphoren oder hängte Zettelchen an sie, die wahrscheinlich aus Leder bestanden. Das Mittelalter behielt die Zettelchen bei, und erst mit Aufkommen der Lithografie vor 200 Jahren entstanden die Weinetiketten, die wir heute kennen.
Neben Abfüller und dessen Firmensitz, Alkoholgehalt, Volumenangabe und Qualitätsstufe verlangt der Gesetzgeber seit 1993 die Loskennzeichnung bzw. bei Qualitätsweinen die amtliche Prüfungsnummer AP zur Identifizierung des Weins. Ferner muss sich die Herkunft des Weins eindeutig ergeben. Ist der Firmensitz beispielsweise Zell/Mosel, so ist dies eindeutig; diese Vorschrift betrifft vor allem reine Abfüllereien, die Wein im Großgebinde im Ausland einkaufen, am Firmensitz abfüllen und in Europa weiterverkaufen. Die Weinart kann angegeben werden, und muss es, wenn dies nicht eindeutig erkennbar ist. Seit 2006 ist auch das Schwefeln von Wein auf dem Etikett zu beichten - enthält Sulfite liest sich dann - und ab dem zweiten Halbjahr 2012 ebenfalls die Schönungsmittel Kasein oder Ovalbumin, wobei es Übergangsfristen gibt.
Freiwillig bzw. vom Gesetzgeber zugelassen sind die Angaben hinsichtlich Ort und Lage sowie Jahrgang, Rebsorte und Geschmacksangabe. Wird der Jahrgang angegeben, muss sich mindestens 85 Prozent des Jahrgangs in der Flasche befinden; ist die Rebsorte angegeben, ausschließlich sie in der Flasche sein. Bei den Geschmacksangaben gestattet der Gesetzgeber trocken, halbtrocken, lieblich und süß. Weitere Angaben hinsichtlich Trinktemperatur und korrespondierender Gerichte sind seit 2007 zulässig. Wer kennt sie nicht, die beeindruckenden Künstleretiketten von Château Mouton Rothschild, dem berühmtesten Weingut der Welt: Seit 1945 gestalten die namhaftesten Künstler das Weinetikett, darunter Namen wie Picasso, Keith Hering und Dali. Bezahlt wird in Naturalien, die Künstler erhalten Wein des Jahrgangs, den sie gestalten. Das Etikett wird vor dem Druck von Baron de Rothschild signiert, und Baron Phillipe verzeichnete in seiner hübschen Handschrift das Ernteergebnis der diversen Flaschen. Seit 1977 füllt man nur auf dem Château ab, 1987 verläuft die 65. und letzte Ernte von Baron Philipe, Mouton ne change schreibt er aufs Etikett - Weinetiketten erzählen Geschichten.
Auch andere lassen ihre Weinetiketten von Künstlern gestalten. Noch nie war es so leicht wie heute individuelle Etiketten zu drucken. Man legt Wert auf ansprechende oder provokative grafische Gestaltung, die Tendenz geht zur Schlichtheit. Das Etikett sei zu unübersichtlich geworden, meinen einige und suchen, es den gesetzlichen Anforderungen entsprechend klar und einfach zu gestalten. Selbst der Sammelleidenschaft fallen Weinetiketten zum Opfer, und auch das individuelle Weinetikett zu Festen wie Hochzeit oder Taufe wird angeboten. In einem hübschen Rahmen erinnert ein Weinetikett an besondere Momente und ist ein ausgefallener Wandschmuck.